Z4 Promotion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Z4 Promotion GmbH


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für die Bereiche WERBEMITTEL, WERBEPRÄMIEN, tpros und UNIFORM-ACCESSOIRES. Die Geschäftsbedingungen für unseren Unternehmensbereich Z4 REISEN entnehmen Sie bitte der
entsprechenden Homepage.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Z4 Promotion GmbH, Lindenstraße 12, 63906 Erlenbach am Main (im Folgenden: Verwender) und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

(2) Das im Online-Shop dargestellte Warensortiment richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 Abs.1 BGB, Wiederverkäufer und Kunden, die die Ware in ihrer selbstständigen, beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. Mit Abgabe eines Angebots an den Verwender, erklärt der Kunde gleichzeitig, dass er zu einer der zuvor genannten Personengruppen gehört.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verwender hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Indem der Kunde einen Bestellvorgang im Online-Shop des Verwenders abschließt oder eine Bestellung per E-Mail an der Verwender absendet, gibt er ein Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB auf Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Verwender ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt ausdrücklich keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Bestellung beim Verwender eingegangen ist.

(2) Der Vertrag mit dem Verwender kommt zustande, wenn der Verwender dieses Angebot annimmt, indem er das bestellte Produkt an den Kunden versendet und den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt. Über Produkte aus ein- und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

(3) Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss beim Verwender gespeichert und kann vom Kunden angefordert werden. Die Bestelldaten können vom Kunden unmittelbar nach dem Abschicken ausgedruckt werden, oder er kann die E-Mail Bestellbestätigung ausdrucken.

(4) Angaben des Verwenders zur Kaufsache (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Kaufsache. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

§ 3 Preise, Versandkosten

(1) Die im Rahmen des Online-Shops dargestellten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der gesetzliche Mehrwertsteuer und der anfallenden Versandkosten.

(2) Die Versandkosten trägt der Kunde. Die Kosten bestimmen sich nach der jeweils gewählten Versandart und werden im Vertrag gesondert genannt.

§ 4 Lieferung

(1) Der Verwender ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar sind. Sofern Teillieferungen vom Verwender durchgeführt werden, übernimmt der Verwender die zusätzlichen Portokosten.

(2) Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, sollte der Verwender dem Kunden nicht im Einzelfall schriftlich eine verbindliche Zusage erteilt haben.

(3) Der Verwender kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung der der Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verwender gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Falls der Verwender ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant des Verwenders seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist der Verwender dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn der Verwender mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird der Verwender den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.

(5) Falls der Verwender an der Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik, und höhere Gewalt, die den Verwender oder deren Lieferanten betreffen, gehindert wird und der Verwender diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Auch hierüber wird der Verwender den Kunden unverzüglich informieren. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

 

§ 5 Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an ihn versandt, so geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt, oder ob der Verwender noch andere Leistungen übernommen hat.

(2) Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Ware versandbereit ist und der Verwender dies dem Kunden angezeigt hat.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verwender behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor (Vorbehaltsware). Der Kunde hat den Verwender von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat dem Verwender alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verwenders nicht nachkommt, kann der Verwender nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware oder Pfändung durch den Verwender liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Versandkosten trägt der Kunde. Der Verwender ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an den Verwender in Höhe des mit ihm vereinbarten Faktura-Betrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung wird vom Verwender bereits jetzt angenommen. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verwenders, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt davon unberührt. Er verpflichtet sich jedoch die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt

(3) Der Verwender verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

(4) Die Be- und Verarbeitung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag des Verwenders. In diesem Falle setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht dem Verwender gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt er das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verwender anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verwender verwahrt. Der Kunde tritt dem Verwender solche Forderungen ab, die ihm durch die Verbindungen der Vorbehaltsware mit einem Grundstück eines Dritten erwachsen. Diese Abtretung nimmt der Verwender schon mit Vertragsschluss an.


§ 7 Bezahlung, Aufrechnung

(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das vom Verwender im Rahmen der Bestellbestätigung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Ansonsten sind Zahlungen in voller Höhe des Rechnungsbetrages ohne Abzug zu leisten.

(2) Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von acht Tagen.

(3) Bei Neukunden und Lieferung außerhalb der EU erfolgt die Zahlung nur per Vorkasse. Hierzu wird dem Kunden im Rahmen der Bestellbestätigung die Bankverbindung des Verwenders mitgeteilt.

(4) Die Forderungen des Verwenders können nur mit einer von ihm unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Kunden aufgerechnet werden.

(5) Der Verwender ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verwenders durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

§ 8 Mängelhaftung

(1) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seine ihm gemäß § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflicht schriftlich und unverzüglich nachgekommen ist.

(2) Bei Neuware wird der Verwender für Mängel, die bei Gefahrübergang vorhanden sind, während einer Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten einstehen. Hierbei steht dem Verwender das Wahlrecht der Nacherfüllungsart (Beseitigung des Mangels oder Neulieferung der Kaufsache) zu.

(3) Der Verwender haftet nicht für Mängel, die auf natürlicher Abnutzung, normalem Verschleiß, unsachgemäßem Gebrauch, Pflegefehler, ungeeigneter Betriebsmittel, übermäßiger Beanspruchung und fahrlässigem Verhalten des Kunden, sowie Brand, Blitzschlag oder Explosion beruhen.

(4) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

(5) Schäden an der Kaufsache, die durch ihre unsachgemäße Benutzung entstehen stellen keinen Sachmangel dar. Hierbei wird zwingend auf die Produktbeschreibung des jeweiligen Produkts hingewiesen.   

(6) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

§ 9 Haftung

(1) Der Verwender haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Körperschäden.

(2) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Für sonstige Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Verwender nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind. Soweit die Haftung von dem Verwender ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verwenders.

(4) Soweit der Verwender technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen der Parteien aus dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Verwenders.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein/werden oder ein Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, beziehungsweise diese Lücke ausfüllt.

Stand: Erlenbach am Main, den 02.07.2010
 
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